Die fiesesten Tricks der eBay-Betrüger

Wenngleich eBay zahlreiche Mindeststandards eingeführt hat und hart gegen Betrüger bei dem Auktionshaus im Internet vorgeht, gibt es keinen perfekten Schutz.

Ob bei eBay Kleinanzeigen oder bei eBay selbst, die Betrüger werden immer cleverer und versuchen es mit immer fieseren Tricks. Wer sich gegen einen solchen Betrug schützen will, sollte die Tricks der Langfinger zumindest kennen, die wir daher nachfolgend aufzeigen möchten.

eBay informiert über betrügerische Käufer

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Während viele Nutzer der Auktionsplattform nur seitens der Verkäufer einen Betrug fürchten, gibt es leider auch unter den Käufern ausreichend schwarze Schafe. Daher hält eBay an dieser Stelle nützlich Informationen zu den Maschen der betrügerischen Käufer für seine Nutzer. Dabei handelt es sich übrigens unlängst nicht nur um die sogenannten Spaßbieter, sondern auch weitaus verheerendere Betrugsfälle seitens der Käufer.

Vorsicht vor Spaßbietern

Beim Spaßbietern ist es zum Glück so, dass der Schaden für den Verkäufer verhältnismäßig gering ausfällt. Denn wenn ein Käufer einen Artikel einfach nicht zahlt, da ihm im Nachhinein aufgefallen ist, dass er sich den Artikel doch nicht leisten kann, dann ist eine Erstattung der Verkaufsprovision durchaus möglich. Zudem kann der Verkäufer den Artikel problemlos wiedereinstellen und einen neuen Käufer finden. Ärgerlich sind Spaßbieter dennoch. Denn es gibt natürlich auch Artikel, die entweder sehr hohe Kosten für die Lagerung verursachen oder nach Ablauf einer bestimmten Frist einfach nichts mehr wert sind, wie das zum Beispiel bei Theaterkarten für ein bestimmtes Datum der Fall ist. In solch einem Fall ist die Erstattung der Verkaufsprovision nur ein Tropfen auf den heißen Stein und es muss unter Umständen ein Anwalt eingeschaltet werden, damit der Verkäufer seinen Wertverlust erstattet bekommt.

Betrug durch das Zurückziehen von Geboten

Ein weiteres Phänomen, wie Käufer immer wieder bei eBay zu betrügen versuchen, ist das Zurückziehen von Geboten. Denn gerade wenn die höchsten Gebote kurz vor Auktionsende zurückgezogen werden, kommt es mitunter zu einem Verkauf unter Wert. Zum Glück kann ein Kaufvertrag, bei dem der erzielte Preis weit unter Marktwert liegt, jedoch angefochten werden. Am besten sollte man sich mit dem Kundenservice von eBay in Verbindung setzen, damit die entsprechenden Nutzer gesperrt werden können. Das sollte nach Möglichkeit noch vor dem Zahlungseingang erfolgen.

Doppelte Käufe und betrügerische Reklamationen

Auch vor Doppelkäufen schrecken ein paar ganz besonders dreiste Betrüger nicht zurück. In einem solchen Fall kauft der Käufer einen teuren Artikel also gleich zwei Mal. Zum einen handelt es sich dabei um einen defekten Artikel und zum anderen um einen voll funktionsfähigen Artikel aus einer anderen Auktion. Der defekte Artikel wird dann einfach an den Verkäufer mit dem einwandfreien Artikel zurückgeschickt, um sich das Geld erstatten zu lassen. Somit erschleicht sich der Käufer also einen hochwertigen Artikel zu einem deutlich niedrigeren Preis. Alle Verkäufer sollten daher auf Nummer sicher gehen und Fotos von der Seriennummer des Artikels sowie Kratzern und anderen Alleinstellungsmerkmalen machen. Somit können sie diese dann mit dem Artikel, den der Käufer zurückgeschickt hat, vergleichen, um zu sehen, ob es sich in der Tat um den gleichen Artikel handelt. Zu einem ähnlichen Problem kommt es mitunter auch bei Reklamationen, bei denen sich die betrügerischen Käufer ihr Geld erstatten lassen, ohne dass sie den Artikel jedoch je zurückschicken. Dass der Käufer den Artikel nicht zurückgeschickt hat, kann der Verkäufer natürlich nur schwer bis gar nicht beweisen.

Die Polizei warnt vor Betrügern bei eBay Kleinanzeigen

Eine Masche, die Betrüger schon vor einigen Jahren für sich genutzt haben, feiert nun ein sehr unschönes Comeback. Bei eBay Kleinanzeigen hat es vermehrt Fälle gegeben, bei denen die Betrüger ein Kaufinteresse vorgetäuscht haben, um an die Kontodaten der Verkäufer zu kommen. Diese Daten nutzten die Betrüger dann wiederum zum Fälschen von Überweisungen.

Nachdem der angebliche Käufer sein Kaufinteresse glaubhaft gemacht und die SEPA-Lastschriftdaten des Verkäufers erhalten hat, folgt eine weitere Anfrage seitens der Betrüger. Sie geben an, dass eine Kopie des Ausweises benötigt werde, um einen Datenabgleich vornehmen zu können. Sonst sei die Überweisung nicht möglich. Dabei sind die Betrüger in Wahrheit nur auf die Unterschrift des Verkäufers aus, die dann gefälscht wird, um eine Überweisung bei der Bank einreichen zu können. Oftmals handelt es sich dabei um Überweisungen ins Ausland und viele Betrüger konnten auf diesem Weg bereits große Summe erbeuten. Doch zum Glück können sich alle Verbraucher bei ihren Internetverkäufen vor solch fiesen Tricks schützen. Die Polizei rät daher dazu, die folgenden Hinweise unbedingt zu beachten:

Weitere Tricks und Maschen der Betrüger

Waren sind beim Versand verschwunden

Ein beliebter Täuschungstrick seitens der Verkäufer ist auch das Versteigern einer nutzlosen Verpackung eines eigentlich teuren Artikels. Beim flüchtigen Durchlesen der Auktionsbeschreibung werden die potentiellen Käufer keinen Verdacht schöpfen, da sich der Hinweis, dass es sich hierbei nur um die Verpackung der Kamera oder des Laptops handelt, erst ganz unten zu finden ist. Vorher werden die technischen Einzelheiten des Geräts genau beschrieben, sodass der Hinweis, dass hier lediglich die leere Originalverpackung versteigert wird, leider untergeht. Also den kompletten Auktionstext immer aufmerksam lesen, um sich vor einer solchen Misere zu schützen!

Der Dreiecksbetrug ist ebenso fies wie raffiniert. Hierbei kauft der Betrüger ein Gerät bei Verkäufer A und bietet das gleiche Gerät selbst als Verkäufer an Käufer B. Käufer B kauft den Artikel über die Sofort-Kaufen-Funktion bei dem Betrüger. Dieser gibt nun aber nicht seine Zahlungsdaten, sondern die von Verkäufer A an. Verkäufer A wird den Artikel natürlich an den Betrüger verschicken und hat somit seine Pflicht erfüllt. Er muss keine Rückerstattung leisten, da er den Artikel ja ordnungsgemäß an den Kunden, der diesen bei ihm gekauft hat, verschickt hat. Wenn der Betrüger nun untertaucht, hat Käufer B, der den Artikel bezahlt hat, leider kaum eine Chance mehr, sein Geld jemals wiederzusehen. Daher ist es wichtig, dass man als Käufer alle Zahlungen nur an den Verkäufer direkt sendet. Bei PayPal-Zahlungen sollte man ebenfalls darauf achten, dass die bei eBay hinterlegte E-Mail auch der Zahlungsadresse entspricht, um sich so ebenfalls vor einem solchen Betrugsfall zu schützen.

Dies sind natürlich nicht die einzigen Maschen und Tricks der Betrüger bei eBay. Wer als Käufer oder Verkäufer ein ungutes Gefühl bei einer Transaktion hat, sollte auf dieses Bauchgefühl vertrauen. Bei Fragen oder Bedenken kann der Nutzer auf die Hilfe des eBay Kundenserviceteams bauen oder zum Beispiel im Internet recherchieren, ob es einen ähnlichen Betrug bei eBay schon gegeben hat. Denn Vorsicht ist gerade bei teuren Artikeln besser als Nachsicht!