Darf man digitale Produkte verkaufen - was ist dabei ab 2015 zu beachten?

Der Verkauf von digitalen Inhalten ist bei vielen gewerblichen VerkĂ€ufern bei eBay sehr beliebt. Schließlich können diese Medien zum komfortablen Download angeboten werden und der VerkĂ€ufer muss sich nicht um den Versand kĂŒmmern.

Allerdings gelten auch strenge Regeln, was den Handel mit herunterladbaren Medien angeht. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass die Urheberrechte nicht verletzt werden, sondern seit dem 1.1.2015 gelten fĂŒr gewerbliche eBay-VerkĂ€ufer auch neue Regeln bei der Versteuerung solcher Inhalte. Private VerkĂ€ufer sind zumindest von der neuen Umsatzsteuerregelung nicht betroffen. Was es beim Verkauf dieser Informationsinhalte, die per E-Mail oder auf einer Webseite online heruntergeladen werden können, zu bedenken gilt, möchten wir also an dieser Stelle im Detail aufzeigen.

GrundsÀtze zum Verkauf von herunterladbaren Medien bei eBay

[caption id=“attachment_506” align=“alignright” width=“300”]Eine Liste der unzulĂ€ssigen Artikel auf Ebay

Beim Verkauf digitaler Inhalte muss der VerkĂ€ufer vor allem die RechtmĂ€ĂŸigkeit seiner Auktion bescheinigen können. Dies bedeutet, dass gewerbliche KĂ€ufer nur solche Inhalte zum Verkauf bei eBay anbieten dĂŒrfen, bei denen sie die Eigentumsrecht, Urheberrechte oder Schutzrechte besitzen oder aber durch den Inhaber der Rechte fĂŒr den Verkauf der digitalen Medien autorisiert wurden. Sollte man als VerkĂ€ufer einen Vertrag mit den rechtmĂ€ĂŸigen Lizenzgebern geschlossen haben, so mĂŒssen die Vertragsbedingungen streng eingehalten werden.

Dies sollte auch bei der eigenen eBay-Auktion deklariert werden. Wird ein Medium zum Herunterladen verkauft, so kann dies bedeuten, dass der VerkĂ€ufer zum Beispiel anschließend die Inhalte sowie sĂ€mtliche Kopien auf seinen GerĂ€ten und DatentrĂ€gern löschen muss. Zudem mĂŒssen diese Inhalte in den dafĂŒr vorgesehenen Kategorien korrekt eingestellt werden. DarĂŒber hinaus ist es sehr wichtig, dass der Kunde schon in der Artikelbeschreibung genau darĂŒber informiert wird, wie er die Inhalte nach Auktionsende herunterladen kann. Außerdem sind die folgenden Verbote, die ebenfalls ein Teil der eBay-GrundsĂ€tze sind, in jedem Fall zu beachten:

Diese digitalen Inhalte dĂŒrfen nicht verkauft werden

[caption id=“attachment_546” align=“alignleft” width=“300”]DatentrĂ€ger

ZusĂ€tzlich zu den eben genannten Grundregeln sollte man als eBay-VerkĂ€ufer ebenfalls bedenken, dass MP3-Aufnahmen, die von einem Konzert stammen, oder Musiktitel, die einfach von einer CD aus dem eigenen Besitz kopiert wurden, nicht bei eBay zum Verkauf angeboten werden dĂŒrfen. Auch eBooks und HörbĂŒcher sowie Musik, welche bei iTunes gekauft wurde und an der man dementsprechend keine Urheberrechte besitzt, dĂŒrfen bei eBay nicht verkauft werden.

Der Verkauf von Filmen oder Videospielen, die von Original-DVDs oder Spiele-CD-ROMs sowie anderen DatentrĂ€gern, die sich im eigenen Besitz befinden, ist nicht gestattet. Auch BenutzerhandbĂŒcher oder Produktanleitungen in PDF-Form dĂŒrfen nur dann bei eBay verkauft werden, wenn der VerkĂ€ufer in Besitz der entsprechenden Urheberrechte oder Lizenzen ist. Somit macht sich eBay fĂŒr den Schutz geistigen Eigentums stark. Wer gegen die eben genannten Regelungen verstĂ¶ĂŸt, muss daher unter anderem den Verlust seines Status als PowerSeller fĂŒrchten und kann sogar endgĂŒltig vom eBay-Marktplatz ausgeschlossen werden. Auch eine Löschung aller aktiven Angebote ist möglich, wobei die GebĂŒhren fĂŒr diese Angebote trotzdem erhoben werden dĂŒrfen.

Wichtige BeschrÀnkungen beim Einstellen digitaler Inhalte

[caption id=“attachment_179” align=“alignright” width=“300”]Selbsterstellte Medien

Selbst wenn der gewerbliche eBay-VerkĂ€ufer die entsprechenden Urheberrechte an Filmen, Fotos, digitaler Kunst oder Musik besitzt, kann eBay trotzdem darauf bestehen, dass diese Inhalte dem Kunden in physischer Form zur VerfĂŒgung gestellt werden mĂŒssen.

Dies ist zum Beispiel bei Musiktiteln in MP3-Form der Fall, an denen man sĂ€mtliche Rechte besitzt und die der VerkĂ€ufer eigens komponiert sowie unter BerĂŒcksichtigung der entsprechenden Berechtigungen eingespielt hat. Die folgenden medialen Inhalte mĂŒssen also in jedem Fall als CD, DVD oder Ausdruck per Post verschickt werden und das Anbieten einer Zustellung per E-Mail oder online ist ausdrĂŒcklich untersagt:

Eine digitale Lieferung ist bei den eben genannten Medieninhalten, die der eBay-VerkÀufer eigenstÀndig kreiert hat und an denen er alle relevanten Rechte besitzt, also nicht erlaubt. Nur unter den folgenden Bedingungen kann hingegen sowohl eine physische als auch eine digitale Lieferung von Software-Produkten angeboten werden:

Neu ab 2015: Umsatzsteuer beim Verkauf digitaler Inhalte

e-gabi CC0 Public Domain  Pixabay

Seit dem 1.1.2015 mĂŒssen gewerbliche VerkĂ€ufer beim Verkauf herunterladbarer Medien noch eine weitere Richtlinie beachten. Denn es wurde ein neues EU-Gesetz verabschiedet, welches sich mit der einheitlichen Besteuerung beim Verkauf von digitalen Inhalten im Internet befasst. Dies hat gleich zweierlei Auswirkungen fĂŒr die gewerblichen eBay-VerkĂ€ufer.

Zum einen geht es darum, dass der VerkÀufer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegen muss. Wer diese Nummer als VerkÀufer schon bei eBay hinterlegt hat, muss zumindest in dieser Hinsicht keine weiteren Schritte ergreifen. Nur wenn die USt-IdNr. bei eBay hinterlegt wurde, kann eBay jedoch den VerkÀufern auch auf Dauer Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. Liegt die entsprechende Umsatzsteuernummer vor, so verringert sich der Betrag, der den gewerblichen VerkÀufern in Rechnung gestellt wird, im Vergleich zum Vorjahr also um die Umsatzsteuer.

Zum zweiten geht es aber auch darum, dass die Umsatzsteuer fĂŒr digitale Inhalte laut der nun geltenden EU-Richtlinie im Land des KĂ€ufers abzufĂŒhren ist. Auf der eBay-Webseite selbst lassen sich zu diesem Thema leider nur wenige Informationen finden. eBay weist jedoch darauf hin, dass der VerkĂ€ufer dazu verpflichtet sein kann, dass er bei seinen Auktionen die geltende Umsatzsteuer berechnen muss. FĂŒr den Verkauf digitaler Inhalte bedeutet dies ab dem 1.1.2015 konkret Folgendes:

Somit ergibt sich fĂŒr die gewerblichen VerkĂ€ufer, die solche Inhalte bei eBay anbieten also ein deutlicher Mehraufwand. Daher muss jeder VerkĂ€ufer fĂŒr sich selbst abwĂ€gen, ob er seinen KĂ€uferkreis vielleicht lieber nur auf Kunden in Deutschland oder in ausgewĂ€hlten EU-LĂ€ndern beschrĂ€nken sollte. Im Übrigen befreit die Kleiunternehmerregelung die gewerblichen KĂ€ufer nicht von der Pflicht der entsprechenden Umsatzsteuerabfuhr im EU-Land des KĂ€ufers.