Darf man digitale Produkte verkaufen - was ist dabei ab 2015 zu beachten?
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Der Verkauf von digitalen Inhalten ist bei vielen gewerblichen VerkĂ€ufern bei eBay sehr beliebt. SchlieĂlich können diese Medien zum komfortablen Download angeboten werden und der VerkĂ€ufer muss sich nicht um den Versand kĂŒmmern.
Allerdings gelten auch strenge Regeln, was den Handel mit herunterladbaren Medien angeht. Dabei ist nicht nur darauf zu achten, dass die Urheberrechte nicht verletzt werden, sondern seit dem 1.1.2015 gelten fĂŒr gewerbliche eBay-VerkĂ€ufer auch neue Regeln bei der Versteuerung solcher Inhalte. Private VerkĂ€ufer sind zumindest von der neuen Umsatzsteuerregelung nicht betroffen. Was es beim Verkauf dieser Informationsinhalte, die per E-Mail oder auf einer Webseite online heruntergeladen werden können, zu bedenken gilt, möchten wir also an dieser Stelle im Detail aufzeigen.
GrundsÀtze zum Verkauf von herunterladbaren Medien bei eBay
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Beim Verkauf digitaler Inhalte muss der VerkĂ€ufer vor allem die RechtmĂ€Ăigkeit seiner Auktion bescheinigen können. Dies bedeutet, dass gewerbliche KĂ€ufer nur solche Inhalte zum Verkauf bei eBay anbieten dĂŒrfen, bei denen sie die Eigentumsrecht, Urheberrechte oder Schutzrechte besitzen oder aber durch den Inhaber der Rechte fĂŒr den Verkauf der digitalen Medien autorisiert wurden. Sollte man als VerkĂ€ufer einen Vertrag mit den rechtmĂ€Ăigen Lizenzgebern geschlossen haben, so mĂŒssen die Vertragsbedingungen streng eingehalten werden.
Dies sollte auch bei der eigenen eBay-Auktion deklariert werden. Wird ein Medium zum Herunterladen verkauft, so kann dies bedeuten, dass der VerkĂ€ufer zum Beispiel anschlieĂend die Inhalte sowie sĂ€mtliche Kopien auf seinen GerĂ€ten und DatentrĂ€gern löschen muss. Zudem mĂŒssen diese Inhalte in den dafĂŒr vorgesehenen Kategorien korrekt eingestellt werden. DarĂŒber hinaus ist es sehr wichtig, dass der Kunde schon in der Artikelbeschreibung genau darĂŒber informiert wird, wie er die Inhalte nach Auktionsende herunterladen kann. AuĂerdem sind die folgenden Verbote, die ebenfalls ein Teil der eBay-GrundsĂ€tze sind, in jedem Fall zu beachten:
- Das Angebot darf keine pornografischen Inhalte enthalten
- Es darf keine Spyware-Software oder Software zur Verbreitung von Computerviren, Spam-Mails oder anderen fĂŒr den KĂ€ufer schĂ€digenden Inhalten angeboten werden
- Das eBay-Bewertungssystem darf mit dem eigenen Angebot nicht manipuliert werden
Diese digitalen Inhalte dĂŒrfen nicht verkauft werden
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ZusĂ€tzlich zu den eben genannten Grundregeln sollte man als eBay-VerkĂ€ufer ebenfalls bedenken, dass MP3-Aufnahmen, die von einem Konzert stammen, oder Musiktitel, die einfach von einer CD aus dem eigenen Besitz kopiert wurden, nicht bei eBay zum Verkauf angeboten werden dĂŒrfen. Auch eBooks und HörbĂŒcher sowie Musik, welche bei iTunes gekauft wurde und an der man dementsprechend keine Urheberrechte besitzt, dĂŒrfen bei eBay nicht verkauft werden.
Der Verkauf von Filmen oder Videospielen, die von Original-DVDs oder Spiele-CD-ROMs sowie anderen DatentrĂ€gern, die sich im eigenen Besitz befinden, ist nicht gestattet. Auch BenutzerhandbĂŒcher oder Produktanleitungen in PDF-Form dĂŒrfen nur dann bei eBay verkauft werden, wenn der VerkĂ€ufer in Besitz der entsprechenden Urheberrechte oder Lizenzen ist. Somit macht sich eBay fĂŒr den Schutz geistigen Eigentums stark. Wer gegen die eben genannten Regelungen verstöĂt, muss daher unter anderem den Verlust seines Status als PowerSeller fĂŒrchten und kann sogar endgĂŒltig vom eBay-Marktplatz ausgeschlossen werden. Auch eine Löschung aller aktiven Angebote ist möglich, wobei die GebĂŒhren fĂŒr diese Angebote trotzdem erhoben werden dĂŒrfen.
Wichtige BeschrÀnkungen beim Einstellen digitaler Inhalte
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Selbst wenn der gewerbliche eBay-VerkĂ€ufer die entsprechenden Urheberrechte an Filmen, Fotos, digitaler Kunst oder Musik besitzt, kann eBay trotzdem darauf bestehen, dass diese Inhalte dem Kunden in physischer Form zur VerfĂŒgung gestellt werden mĂŒssen.
Dies ist zum Beispiel bei Musiktiteln in MP3-Form der Fall, an denen man sĂ€mtliche Rechte besitzt und die der VerkĂ€ufer eigens komponiert sowie unter BerĂŒcksichtigung der entsprechenden Berechtigungen eingespielt hat. Die folgenden medialen Inhalte mĂŒssen also in jedem Fall als CD, DVD oder Ausdruck per Post verschickt werden und das Anbieten einer Zustellung per E-Mail oder online ist ausdrĂŒcklich untersagt:
- Eigene Filme
- Eigene Computersoftwareprogramme
- Eigene Fotos
- Eigene digitale Kunst
- Eigene E-Books
Eine digitale Lieferung ist bei den eben genannten Medieninhalten, die der eBay-VerkÀufer eigenstÀndig kreiert hat und an denen er alle relevanten Rechte besitzt, also nicht erlaubt. Nur unter den folgenden Bedingungen kann hingegen sowohl eine physische als auch eine digitale Lieferung von Software-Produkten angeboten werden:
- Die nötigen Berechtigungen zum Verkauf der Software im Internet liegen vor
- Einstufung als âVerkĂ€ufer mit Top-Bewertungâ
- Kein Verkauf einzelner Lizenzen aus einem Paket
- Alle Kopien der Software mĂŒssen gelöscht werden
- Das Angebot darf nur fĂŒr KĂ€ufer innerhalb der EU gelten
- Der KĂ€ufer wird ausdrĂŒcklich darĂŒber informiert, wie die medialen Inhalte an ihn ausgeliefert werden
- Die Software darf nicht aus einem Wartungsvertrag stammen oder dem VerkÀufer durch eine andere Serviceleistung zugÀnglich gemacht worden sein
Neu ab 2015: Umsatzsteuer beim Verkauf digitaler Inhalte
Seit dem 1.1.2015 mĂŒssen gewerbliche VerkĂ€ufer beim Verkauf herunterladbarer Medien noch eine weitere Richtlinie beachten. Denn es wurde ein neues EU-Gesetz verabschiedet, welches sich mit der einheitlichen Besteuerung beim Verkauf von digitalen Inhalten im Internet befasst. Dies hat gleich zweierlei Auswirkungen fĂŒr die gewerblichen eBay-VerkĂ€ufer.
Zum einen geht es darum, dass der VerkÀufer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei eBay hinterlegen muss. Wer diese Nummer als VerkÀufer schon bei eBay hinterlegt hat, muss zumindest in dieser Hinsicht keine weiteren Schritte ergreifen. Nur wenn die USt-IdNr. bei eBay hinterlegt wurde, kann eBay jedoch den VerkÀufern auch auf Dauer Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen. Liegt die entsprechende Umsatzsteuernummer vor, so verringert sich der Betrag, der den gewerblichen VerkÀufern in Rechnung gestellt wird, im Vergleich zum Vorjahr also um die Umsatzsteuer.
Zum zweiten geht es aber auch darum, dass die Umsatzsteuer fĂŒr digitale Inhalte laut der nun geltenden EU-Richtlinie im Land des KĂ€ufers abzufĂŒhren ist. Auf der eBay-Webseite selbst lassen sich zu diesem Thema leider nur wenige Informationen finden. eBay weist jedoch darauf hin, dass der VerkĂ€ufer dazu verpflichtet sein kann, dass er bei seinen Auktionen die geltende Umsatzsteuer berechnen muss. FĂŒr den Verkauf digitaler Inhalte bedeutet dies ab dem 1.1.2015 konkret Folgendes:
- Die Höhe der Umsatzsteuer berechnet sich entsprechend des Landes, in dem der KÀufer ansÀssig ist
- Will man den gesamten EU-Raum bedienen, so mĂŒsste man die Umsatzsteuerregelungen von fast 30 LĂ€ndern kennen und beachten
- Alle elektronischen Inhalte fallen unter diese Regelung
- Die Regelung gilt nur, wenn der KĂ€ufer ein Privatkunde ist
- Der gewerbliche VerkĂ€ufer muss einzeln prĂŒfen, ob es sich um einen Privatkunden oder einen gewerblichen Kunden handelt, um die Steuer entsprechend korrekt abzufĂŒhren
- Die Steuern fĂŒr alle EU-LĂ€ndern können zentral beim Deutschen Bundeszentralamt fĂŒr Steuern abgefĂŒhrt werden
Somit ergibt sich fĂŒr die gewerblichen VerkĂ€ufer, die solche Inhalte bei eBay anbieten also ein deutlicher Mehraufwand. Daher muss jeder VerkĂ€ufer fĂŒr sich selbst abwĂ€gen, ob er seinen KĂ€uferkreis vielleicht lieber nur auf Kunden in Deutschland oder in ausgewĂ€hlten EU-LĂ€ndern beschrĂ€nken sollte. Im Ăbrigen befreit die Kleiunternehmerregelung die gewerblichen KĂ€ufer nicht von der Pflicht der entsprechenden Umsatzsteuerabfuhr im EU-Land des KĂ€ufers.