Ratgeber bei Unstimmigkeiten mit dem Verkäufer oder Käufer bei eBay

Wenn Sie schon eine Weile bei eBay als Käufer oder Verkäufer aktiv sind, dann ist es bestimmt leider bereits zu der ein oder anderen Unstimmigkeit gekommen.

Denn immer wieder gibt es unzuverlässige Käufer, die einfach nicht bezahlen, oder die Ware geht auf dem Postweg verloren. Ebenso gibt es natürlich auch unter den Verkäufern schwarze Schafe, die sich mit dem Geld der Käufer aus dem Staub machen, ohne dass die Ware je ankommt. Doch eBay bietet selbstverständlich einen gewissen Schutz für beide Parteien an. Über das korrekte Verhalten bei Unstimmigkeiten sowie die Gesetzeslage möchten wir Sie daher nachfolgend aufklären.

Probleme bei eBay klären

[caption id=“attachment_316” align=“alignleft” width=“300”]Einen Fall bei eBay eröffnen

Im Interesse seiner Kunden hat eBay ein eigenes Resolutionscenter eingerichtet, welches Sie an dieser Stelle erreichen. Dort können Sie einen Fall eröffnen, falls es zwischen Ihnen und dem Verkäufer oder Käufer leider zu Unstimmigkeiten gekommen ist. Zunächst bietet eBay Sie natürlich darum, direkt mit der anderen Partei Kontakt aufzunehmen und nach einer einvernehmlichen Lösung für beide Seiten zu suchen. Erst wenn dies gescheitert ist, sollten sie einen offizielle Meldung bei eBay vornehmen, die auch erst sieben Tage nach dem Auktionsende möglich ist. Hierbei können Sie zwischen den folgenden Vorfällen auswählen:

Sie haben einen Artikel gekauft und:

oder

Sie haben einen Artikel verkauft und:

Wenn Sie also einen solchen Fall eröffnen, dann gibt eBay zunächst der anderen Partei die Möglichkeit dazu, sich in dieser Sache zu äußern. Beiden Seiten wird dabei nahegelegt, dass man sich auf diesem Wege friedlich einigen sollte. Kann jedoch keine Einigung erzielt werden, so können Sie den Fall an eBay übergeben und das Auktionshaus fällt dann eine endgültige Entscheidung, die für beide Seiten verbindlich ist. Beispielweise kann eBay den Verkäufer zu einer Rückerstattung zwingen oder den Käufer wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnen. Dabei können mehrere solcher Verwarnungen sogar zum Ausschluss bei eBay führen.

Unstimmigkeiten mit dem Verkäufer

[caption id=“attachment_320” align=“alignright” width=“300”]Welche Absicherungen gibt es für Sie als Verkäufer?

Wenn es zu Unstimmigkeiten mit dem Verkäufer kommt, dann liegt das meist entweder daran, dass der Kunde den Artikel nicht erhalten hat oder dieser erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. In beiden dieser Fälle können Sie natürlich den Käuferschutz von eBay und PayPal in Anspruch nehmen. Dabei muss der Verkäufer nachweisen, dass Sie den Artikel erhalten haben.

Denn bei einem unversicherten Versand ist es so, dass der Verkäufer beim Internethandel das Versandrisiko trägt. Dies sieht § 474 Abs. 2 BGB vor. In jedem Fall ist der Verkäufer also dazu verpflichtet, die Ware zu ersetzen oder den Kaufpreis zu erstatten, falls diese nicht beim Kunden ankommt oder beim Transport beschädigt wurde. Falls der Verkäufer sich für einen versicherten Versand entschieden hat, kann er sich den Schaden natürlich von dem Transportunternehmen ersetzen lassen.

Allerdings ist es so, dass eBay dies nur beschränkt durchsetzen kann. Denn wenn Sie für Ihren Einkauf per Überweisung gezahlt haben, dann hat eBay nicht die Möglichkeit dazu, den Verkäufer zu einer Rückerstattung zu zwingen. Auch wenn der Käufer eine solche Erstattung leisten müsste, kann es leider so sein, dass Sie leer ausgehen, wenn Sie Ihr Recht nicht einklagen. Besonders wenn Sie vielleicht nur einen Artikel für wenige Euro gekauft haben, lohnt sich dieser Aufwand jedoch kaum. Dann bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als dem Verkäufer eine negative Bewertung zu hinterlassen.

Am besten zahlen Sie daher bei allen Einkäufen bei eBay immer per PayPal. Denn insofern Sie diese Zahlungsart ausgewählt haben, kann eBay mit Hilfe von PayPal eine automatische Rückerstattung des Kaufbetrags veranlassen. Auch wenn der Verkäufer sich also wenig kooperativ zeigt, sind Sie somit auf der sicheren Seite und bekommen Ihr Geld bei Unstimmigkeiten zurück. Sollten Sie eine komplette oder Teilrückerstattung aufgrund eines beschädigten Artikels einfordern, so müssen Sie den Schaden natürlich erst dokumentieren, bevor PayPal eine Entscheidung in Ihrem Interesse fällen kann.

Unstimmigkeiten mit dem Käufer

[caption id=“attachment_318” align=“alignleft” width=“300”]Machen Sie sich mit dem eBay-Recht vertraut.

Als Verkäufer bei eBay werden Sie vielleicht immer wieder das Problem haben, dass es einige Spaßbieter gibt, die für die Artikel dann leider doch nicht bezahlen. In diesem Fall können Sie dies bei eBay melden, damit Sie zumindest die Provision und unter Umständen auch die Angebotsgebühren erstattet bekommen. Sollte es mehre Bieter für Ihren Artikel gegeben haben, dann können Sie den anderen Bietern ein Angebot machen und die Waren doch noch verkaufen, ohne Sie erneut bei eBay einstellen zu müssen, was zu einem gewissen Mehraufwand für Sie führen würde.

Bitte bedenken Sie dabei, dass Sie Unstimmigkeiten frühestens sieben Tage nach dem Angebotsende online melden können. Für die Abwicklung des Falls gilt dann ebenfalls eine Frist von einer Woche. Sollte ein Käufer zum Beispiel bei einem unbezahlten Artikel binnen sieben Tagen nicht reagieren und auch weiterhin keine Zahlung leisten, so wird der Fall automatisch geschlossen und der Verkäufer erhält eine Gutschrift der Verkaufsprovision. Sollte der Käufer den gleichen Artikel erneut zum Verkauf bei eBay einstellen, so kann er ebenfalls eine Gutschrift der Angebotsgebühren beantragen. Im Übrigen kann die Provision auch dann gutgeschrieben werden, wenn die 7-Tage-Frist nicht abgelaufen ist, aber folgende Bedingungen erfüllt sind:

Zudem sollten Sie den Artikel am besten immer erst dann verschicken, wenn Sie das Geld vom Käufer bereits erhalten haben. Denn sonst kann es sein, dass dieser den Artikel einfach behält, ohne diesen zu bezahlen. eBay kann Ihnen in dieser Hinsicht leider nicht weiterhelfen. Denn bei eBay können Sie lediglich eine Erstattung der Gebühren beantragen. Käufer können zwar von eBay verwarnt werden, doch Sie können keine negative Bewertung für den Käufer abgeben. Sollten Sie den Artikel bereits verschickt haben und Ihr Kunde zahlt nicht, dann können Sie nur rechtliche Schritte eingehen. Diese sind jedoch mit immensen Kosten und Aufwand verbunden, was sich gerade bei kleineren Summen also kaum lohnt.

Wie bereits erwähnt, tragen Sie als Verkäufer bei eBay zudem das Versandrisiko. Daher sollten Sie bei Ihren Auktionen am besten nur einen versicherten Versand anbieten, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Bewahren Sie alle Belege auf, um eine Erstattung bei dem Versandunternehmen beantragen zu können. Sollte der Artikel beim Transport beschädigt werden, so bitten Sie den Käufer dies zu dokumentieren. Reichen Sie diese Bilder bei dem Transportunternehmen als Nachweis ein. In vielen Fällen ist es jedoch so, dass Sie den Kaufpreis zunächst erstatten müssen und das Geld von der Versicherung des Transportunternehmens erst später erstattet bekommen.

Falls Sie mehr über die Gesetzeslage für gewerbliche Verkäufer bei eBay wissen möchten, informieren wir Sie hier. Auch für private Verkäufer haben wir hier einen ähnlichen Ratgeber zusammengestellt. Keiner dieser Ratgeber stellte jedoch eine verbindliche Rechtsberatung dar, weshalb Sie sich bei konkreten Unstimmigkeiten am besten einen Anwalt zur Hilfe nehmen sollten.