Tipps für das Erstellen erfolgreicher eBay Artikelbeschreibungen

Damit der eingestellte Artikel von den Kaufinteressenten überhaupt gefunden werden kann, kommt es auf die Artikelbezeichnung genauso an wie auf eine detaillierte Artikelbeschreibung, welche den potentiellen Käufer möglichst genau über den jeweiligen Artikel informiert.

Vor allem die Artikelbeschreibung ist das Aushängeschild eines jeden Verkäufers und gibt neben den Produktfotos Ausschlag darüber, ob sich der Käufer für das jeweilige Produkt entscheidet oder eben nicht. Dabei steht nicht nur der Verkaufsabschluss im Vordergrund, sondern die Artikelbeschreibungen müssen gleichzeitig auch rechtlich einwandfrei. Was es bei den eBay Artikelbezeichnungen sowie Artikelbeschreibungen als Verkäufer also alles zu beachten gilt, möchten wir an dieser Stelle gerne einmal im Detail aufzeigen.

Tipps für das Erstellen von aussagekräftigen Artikelbezeichnungen bei eBay

Eine gute Suchmaschinenoptimierung zahlt sich aus.

Bei eBay stehen nur 80 Zeichen zur Verfügung, die der Verkäufer nutzen kann, um seinen Artikel mit wenigen Worten möglichst genau zu benennen. Dabei ist es wichtig, dass die Verkäufer jedes dieser 80 Zeichen ausnutzen. Auch wenn die eigentliche Artikelbezeichnung vielleicht nur 40 Zeichen einnimmt, sollte man die restlichen 40 Zeichen dazu nutzen, um weitere Merkmale des Artikels dort unterzubringen. Zum Teil kann es sogar sinnvoll sein, die falsche Schreibweise einiger der Begriffe oder Markennamen aus der Artikelbezeichnung zu verwenden. Denn immer wieder vertippen sich die potentiellen Kaufinteressenten bei eBay und das eigene Angebot kann dann selbst bei der falschen Schreibweise vielleicht als einziges in der Suche gefunden werden. Dies kann einen klaren Vorteil gegenüber der Konkurrenz ausmachen.

Zudem sollten die Keywords, die in der Artikelbezeichnung verwendet werden, möglichst suchmaschinenfreundlich sein. Immerhin werden die eBay Suchergebnisse inzwischen auch bei Google angezeigt. Daher sollte man Suchwörter auswählen, die ganz klar und deutlich zum Ausdruck bringen, um das für einen Artikel es bei der jeweiligen Auktion denn nun geht. Dabei dürfen Markennamen sowie die Namen von Designern, Künstlern oder anderen Figuren des öffentlichen Lebens nur dann verwendet werden, wenn es sich um ein original Markenprodukt handelt oder ein direkter Bezug zwischen dem Artikel und der jeweiligen Persönlichkeit besteht. Schleichwerbung ist also in keinem Fall erwünscht. Vermeiden sollte man auch überflüssige Begriffe wie „hochwertig“ oder „toll,“ da die Kaufinteressenten diese Suchwörter so gut wie nie bei eBay eingeben werden. Mit einer möglichst konkreten und aussagekräftigen Artikelbezeichnung haben sie also deutlich bessere Chancen, mehr Käufer bei eBay zu erreichen.

Sinnvolle Artikelbeschreibungen schreiben

Gewährleistungsbestimmungen

Ebenso wichtig ist auch die Gestaltung der jeweiligen Artikelbeschreibung. Dabei ist vor allem eine sinnvolle und übersichtliche Gliederung in verschiedene Absätze essentiell. Listen können ebenso hilfreich sein, damit der Käufer die wichtigsten Informationen zu dem jeweiligen Produkt gleich auf einen Blick erfassen kann. Im Übrigen sollten keine der Angaben fehlen, die für den Kauf relevant sind.

Von der Größe über die Leistung, Marke und Materialbeschaffenheit bis hin zu dem Hersteller, dem Alters des Artikels sowie dem Herkunftsland sollten die wichtigsten Produktmerkmale sachlich benannt werden. Dabei gilt als allzu starke Ausschmückungen zu vermeiden. Denn auf diese reagieren viele Kaufinteressenten oftmals negativ. Was den Zustand des Artikels angeht, sollte der Käufer kein noch so kleines Detail verheimlichen und den Zustand auch in keinster Weise beschönigen, damit es gar nicht erst zu Missverständnissen oder ähnliche Problemen kommen kann. Eventuelle Mängel werden am besten auch noch fotografisch festgehalten.

Detaillierte Angaben zur Gewährleistung sowie zum genauen Lieferumfang sind ebenfalls ein Muss. Auch die Rücknahmebedingungen sollten unbedingt angegeben werden. Sofern es eine Geschichte zu dem Artikel zu erzählen gibt oder dieser ein paar besonders erwähnenswerte Eigenschaften mitbringt, sollten diese Informationen erst am Ende der Artikelbeschreibung erscheinen. Denn nicht jeder Verbraucher wird sich für diese Details interessieren, weshalb es wichtig ist, dass die relevantesten Fakten zu dem jeweiligen Produkt an erster Stelle dargestellt werden. Wer diese Tipps beherrscht, kann die Kaufinteressenten aufgrund dieser aussagekräftigen Artikelbeschreibung wohlmöglich zu einem Gebot animieren. Damit dies gelingt, sollte man diese gänzlich ungeeigneten Artikelbeschreibungen jedoch meiden:

Ein rechtlich einwandfreies Auktionsangebot erstellen

Betrug

Darüber hinaus gibt eBay zu bedenken, dass die Artikelbeschreibungen und Artikelbezeichnungen auch rechtlich einwandfrei sein müssen. An dieser Stelle informiert eBay selbst die Verkäufer zu dem Thema. Auch wir haben jedoch die wichtigsten Informationen zu rechtlich einwandfreien Artikelbeschreibungen bei eBay im weiteren Verlauf noch einmal übersichtlich für unsere Leser zusammengefasst.

Zunächst einmal möchten wir an dieser Stelle anmerken, dass der Verkäufer alleinig dafür verantwortlich ist, dass seine Artikelbeschreibung nicht gegen die in Deutschland geltenden Gesetze verstößt. Zudem müssen alle Richtlinien, die bei eBay gelten, ebenso eingehalten werden. Kommt es zu einem Verstoß oder geht eine Meldung gegen die eigene Auktion ein, so kann dies dazu führen, dass eBay das jeweilige Angebot entsprechend streicht. Bei den Artikelbeschreibungen ist es dabei besonders wichtig, dass der Verkäufer keine Informationen aus anderen Quellen direkt übernimmt. Dies gilt zum Beispiel für die Texte, die sich bei Amazon oder auf der Herstellerseite zu dem jeweiligen Produkt finden lassen. Denn die Rechte an diesen Texten liegen nicht beim eBay-Verkäufer, weshalb er diese Texte nicht verwenden darf. Somit ist es also wichtig, dass man die Artikelbeschreibung immer selbst verfasst.

Darüber hinaus sollten alle Angaben, die in die jeweilige Produktbeschreibung aufgenommen werden, sowohl vollständig als auch wahrheitsgemäß sein. Sowohl missverständliche als auch zu ungenaue Aussagen sollten vermieden werden. Sofern der Verkäufer die Informationen aus anderen Quellen recherchiert hat, sollte er sicherstellen, dass diese Inhalte korrekt sind. Denn am Ende ist jeder Verkäufer für seine Artikelbeschreibung und mögliche fehlerhafte Inhalte verantwortlich. Wenn ein Markenname in der Auktion verwendet wird, muss dieser nicht nur zu dem angebotenen Produkt passen, sondern der Verkäufer muss ebenso sicherstellen, dass der Artikel, den er anbieten möchte, echt ist. Denn wer aus Unwissenheit ein gefälschtes Produkt verkauft, kann sich mit dieser Unwissenheit nicht aus der Affäre ziehen. Also unbedingt die Tipps zur Rechtmäßigkeit der eigenen Artikelbeschreibungen beachten!